Hanschke Reisebüro

Visum Kasachstan

Visum Kasachstan

 

 

 

 

 

Einreisebestimmungen

 

Die Republik Kasachstan hat das Visa für Staatsbürger von Australien, Ungarn, Italien, Monaco, Belgien, Spanien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika, Deutschland, Finnland, Frankreich, Schweiz und Japan einseitig aufgehoben. 

In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder im Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis 31. Dezember 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 15 Tagen aufhalten.
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 15 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie „Geschäftsvisum“ bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen. Sollten die Investoren in der Republik Kasachstan auf längere Zeit aufhalten, so können sie ein Visum der Kategorie «Investitionsvisum» im Außenministerium der Republik Kasachstan beantragen. 

 Um das Visum für Kasachstan zu beantragen, bitte senden Sie uns folgende Antragsunterlagen zu:

  • ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Visumformular Kasachstan Visumformular senden Sie bitte an der unsere E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Passbild (Lichtbild)  original per POST zuschicken
  • ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild)
    Der Reisepass soll mindestens 6  Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten.

 

Meldepflicht: Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registrieren lassen. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht.

Wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt, muss der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert werden. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreisen werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels registrieren lassen.

 

Visagebühren für Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien Lichtenstein Österreich, Spanien.

Konsulatdienste

Visumdauer

   

Tourismus / Privat (einfach)

Bis 30 Tage

kein Visum erforderlich

0,00 €

Erforderlich : REISEPASS mit einem Ablaufdatum von mindestens 6 Monaten am Ende der Reise

 

 

Bearbeitung: Arbeitstage

10 -15 Tage

3 - 5 Tage

Tourismus / Privat (einfach)

Bis 90 Tage

135€

Nach Anfrage

Privatvisum B8 (einfach)

Bis 90 Tage

150 €

Nach Anfrage

Touristenvisum (zweifach)

Bis 90 Tage

155 €

Nach Anfrage

Geschäftsvisum (mehrfach)

1 Jahr

255 €

Nach Anfrage

 

 

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